Landkreis Gießen erweitert Sportförderung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Neue Zuschüsse für Digitalisierung und vereinseigene Sportstätten

Landkreis Gießen erweitert Sportförderung

Landkreis Gießen. Sportvereine im Landkreis Gießen können sich über zusätzliche finanzielle Unterstützung freuen: Künftig fördert der Landkreis unter anderem die Digitalisierung der Vereinsarbeit sowie die Sanierung und die Modernisierung vereinseigener Sportstätten. Möglich macht dies eine Anpassung der Sportförderrichtlinie, die der Kreistag nun in der vergangenen Sitzung beschlossen hat.

Mit der Sportförderrichtlinie hat der Landkreis Ende 2024 erstmals bestehende Förderangebote für Sportvereine und Schulen verständlich zusammengefasst und gleichzeitig neue Fördermöglichkeiten geschaffen. Diese werden nun erweitert, um die Vereine noch gezielter bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Bedarfe der Sportvereine stehen im Fokus

Der Landkreis steht regelmäßig in engem Austausch mit den Sportvereinen und dem Sportkreis Gießen. Daraus haben sich weitere Förderbedarfe ergeben, die nun in die Richtlinie aufgenommen wurden.

„Uns ist vor allem die passgenaue Förderung des Ehrenamts und die Berücksichtigung der Bedarfe der Sportvereine wichtig“, sagt Schul- und Sportdezernent Christopher Lipp. „Wir möchten mit den zusätzlichen Fördermöglichkeiten das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen weiter unterstützen. Die Sportvereine leisten einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen. Deshalb sind wir fest davon überzeugt, dass sich die Investitionen in den regionalen Sport vielfach auszahlen.“

Neue Fördermöglichkeiten für die Vereinsarbeit

Die Richtlinie sieht im Wesentlichen zwei Anpassungen vor. Zum einen können Sportvereine künftig eine Förderung für Maßnahmen zur Digitalisierung ihrer Vereinsarbeit beantragen. Damit möchte der Landkreis dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand für das Ehrenamt mit digitalen Lösungen zu reduzieren und interne Vereinsprozesse zu optimieren. Förderfähig sind die Anschaffung geeigneter Software und Hardware sowie damit zusammenhängende Schulungsmaßnahmen.

Zum anderen bezuschusst der Landkreis den Erhalt, die Sanierung oder die Modernisierung vereinseigener Sportstätten einschließlich der zugehörigen Funktionsräume. Vereine können dafür Zuschüsse von bis zu 5000 Euro erhalten. Ziel des Landkreises ist es, die Sportvereine auch bei größeren Projekten nachhaltig zu unterstützen.

Neu ist außerdem der Zuschuss für Vereine, die eigene Schwimmkurse für Kinder anbieten. Darüber hinaus werden bei einzelnen Förderungen die Förderhöchstsummen angehoben und der Mindestbetrag für die Anschaffung langlebiger Sportgeräte gesenkt.

Vereine können Zuschüsse digital beantragen

„Wichtig ist uns neben der Passgenauigkeit der Förderungen auch, dass die Antragstellung möglichst unbürokratisch ist. Daher können die Vereine Zuschüsse vollständig digital über ein kurzes Online-Formular beantragen“, erläutert Lipp. Damit sei auch sichergestellt, dass Vereine eine schnelle Rückmeldung zu ihrem Antrag erhalten.

Die aktualisierte Sportförderrichtlinie finden Vereine auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkgi.de/sport. Dort kann auch der digitale Förderantrag gestellt werden.

Fragen rund um die Beantragung beantwortet Friederike Heinl vom Team Sport des Landkreises unter der Telefonnummer 0641 9390-1676 oder per E-Mail an sport@lkgi.de.