Stadt Grünberg
Amtliche Bekanntmachung
Wahl einer Schiedsperson (Schiedsfrau oder Schiedsmann) für den Schiedsamtsbezirk Grünberg
In der Stadt Grünberg ist ab Herbst 2025 das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Grünberg neu zu besetzen. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und wird von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt.
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Das Amt kann nicht bekleiden,
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht, oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Interessierte Personen, die die Voraussetzungen erfüllen und sich zur Wahl stellen wollen, bewerben sich bitte bis zum 31.05.2025 unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und beruflicher Tätigkeit beim Magistrat der Stadt Grünberg, Fachbereich I, Rabegasse 1, 35305 Grünberg.
Selbstverständlich werden auch geeignete Fortbildungen für Neueinsteiger/innen angeboten. Für Rückfragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer 06401/804-111 zur Verfügung.
Der Magistrat der Stadt Grünberg
Marcel Schlosser
Bürgermeister