Schutz vor der Geflügelpest: Haltungen im Landkreis sind zur Angabe der aktuellen Bestandsdaten aufgefordert | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Veterinäramt schreibt gut 2300 Halterinnen und Halter an

Schutz vor der Geflügelpest: Haltungen im Landkreis sind zur Angabe der aktuellen Bestandsdaten aufgefordert

Landkreis Gießen. Wer im Landkreis Gießen Geflügel hält, soll bis Ende November Angaben über Art und Zahl seiner Tiere sowie seine Erreichbarkeit an das Veterinäramt melden. Hintergrund ist der Schutz vor der Geflügelpest. Gut 2300 registrierte Haltungen erhalten in diesen Tagen Post oder E-Mails vom Veterinäramt, werden über die Geflügelpest-Lage informiert und um die aktuellen Bestandsdaten gebeten.

Die Angabe soll auch dann erfolgen, wenn Halterinnen und Halter zum Jahresbeginn schon ihre standardmäßige Meldung an die Tierseuchenkasse abgegeben haben. Die aktuelle Überprüfung geschieht zusätzlich, damit das Veterinäramt im Fall eines Geflügelpest-Ausbruchs rasch und effektiv reagieren und Betroffene über einen E-Mail-Verteiler nach Möglichkeit schnell informieren kann.

Vogelzug bedeutet Risiko für eine erneute Ausbreitung des Erregers

Hintergrund dieser Abfrage ist der Vogelzug im Herbst. Der Vogelzug und rastende Zugvögel bedeuten ein erhöhtes Risiko für eine erneute Verbreitung des Geflügelpest-Virus und einen möglichen Eintrag in Vogelhaltungen.

Im vergangenen Herbst und Winter verendeten durch die Geflügelpest vor allem viele Kraniche und andere Wasservögel. Auch der Ausbruch der Geflügelpest in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Hungen Anfang des Jahres könnte im Zusammenhang mit rastenden Wildvögeln stehen. Zum ersten Mal seit 20 Jahren kam es in diesem Jahr in Deutschland auch zu Ausbrüchen der Newcastle-Krankheit bei Geflügel, die als atypische Geflügelpest bezeichnet wird.

Betroffen sind alle – auch Hobbyhaltungen mit sehr wenigen Tieren

„Halterinnen und Halter sollten nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch aus Verantwortung gegenüber allen anderen und zum Wohl der Tiere mitwirken, ihren Meldepflichten nachkommen, Schutz- und Hygienevorkehrungen beachten und ihre Tiere aufmerksam beobachten“, appelliert Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter und Veterinär-Dezernent Frank Ide. „Dies gilt auch für alle, die nur als Hobby sehr wenige Tiere halten.“ Erkranken oder sterben auffällig viele Tiere, muss dies unbedingt tierärztlich abgeklärt werden.

Tote Wildvögel melden und nicht berühren

Alle Geflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, können sich mit dem Erreger der Geflügelpest infizieren. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage sämtliche Tiere einer Haltung erkranken und sterben. Das Geflügelpestvirus ist bisher nicht gut an den Menschen angepasst. Daher wird es nur sehr selten auf Menschen übertragen. Es besteht aktuell kein Risiko für Menschen.

Wer in der Natur verendete oder erkrankte Wildvögel findet, sollte diese jedoch nicht berühren und die Funde dem Veterinäramt melden. Dies betrifft neben Kranichen auch Störche, Schwäne, Enten, Gänse und Greifvögel. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden. Auch ein Kontakt von Hunden zu toten Wildvögeln sollte vermieden werden, da Hunde zu einer Verschleppung des Virus beitragen können.

Viele weitere Informationen rund um den Schutz vor der Geflügelpest gibt es unter www.lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten unter dem Punkt „Geflügelpest“.

Neu gibt es zusammengefasst Informationen und Schaubilder auch auf der Seite der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit unter efsa.europa.eu

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Gießen ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390 6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de.